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Fundtier

Jedem kann es passieren, dass er plötzlich ein totes/überfahrenes Tier sieht oder ihm eines zuläuft. Was mache ich nun in einer solchen Situation? Das Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland unterscheidet zwischen Fund- und herrenlosen Tieren:

  1. Fundtiere sind entlaufene bzw. verlorengegangene Tiere, deren Besitzer unbekannt ist. Fundtiere unterliegen dem Fundrecht, aus dem eine Verantwortlichkeit der zuständigen Fundbehörde für Unterbringung und medizinische Versorgung resultiert.
  2. Bei herrenlosen Tieren handelt es sich um ausgesetzte oder frei-lebende Haustiere sowie um Wildtiere in freier Wildbahn. An ihnen besteht kein Eigentum und sie unterliegen nicht dem Fundrecht.

Beurteilen Sie bei vermeintlich streunenden Tieren durchaus den körperlichen Gesamtzustand. Insbesondere bei Katzen kann es sein, dass es doch einen Besitzer dazu gibt - und hier gilt das Behalten eines solchen Tieres tatsächlich als Tatbestand eines Diebstahls. Erscheint Ihnen das Tier „verwahrlost“ mit vielen Zecken oder Parasiten im Fell, handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein herrenloses Tier. Hier ist die vorübergehende Aufnahme des Tieres angeraten.

Sollten Sie ein totes oder überfahrenes Tier sehen, wäre es in jedem Fall sinnvoll uns oder das zuständige Tierheim zu informieren, damit ein evtl. vorhandener Registrierungschip ausgelesen werden kann, um den Besitzer nachträglich ausfindig machen zu können. Genauere Vorschläge, was nun zu tun ist, finden Sie hier.